Nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Angabe energetischer Kennwerte unter Zuhilfenahme von Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H bei der Ausstellung von Energieausweisen verpflichtend. Diese Angaben sind auch bei Immobilienanzeigen sowohl bei Verkauf als auch bei Vermietung zwingend anzugeben.
Ich erstelle und berechne für Ihr Wohngebäude einen Energieausweis ...
nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung.
Hier finden Sie eine Übersicht, wann welcher Energieausweis notwendig ist: